“Herr Pink hat meinen Widerspruch klar und verständlich erklärt. Nach zwei Ablehnungen hat er die Rente für mich durchgesetzt.”
Über 500 Fälle betreut
Kostenfreie ErsteinschätzungErsteinschätzung
Schwerbehindertenrecht im Rentenbezug
Kevin Pink bearbeitet Schwerbehindertensachen vorwiegend dort, wo es rentenrechtliche Berührungspunkte gibt: Vertrauensschutz bei der Erwerbsminderungsrente, vorzeitige Altersrente für Schwerbehinderte (§ 37 SGB VI) und Auswirkungen des GdB auf Rentenansprüche. Ein zu niedrig festgestellter GdB kann direkten Einfluss auf Ihre Rentenansprüche haben — ich setze den richtigen GdB durch.
§ 10 RDG
Registrierter Rentenberater
15+
Jahre Erfahrung im Sozialrecht
Bundesweit
Auch per Telefon & Video
Hohe
Erfolgsquote bei Widersprüchen
§ 10 RDG
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Definition
Das Schwerbehindertenrecht (SGB IX) regelt die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) sowie die Zuerkennung von Merkzeichen. Ab einem GdB von 50 gelten Sie als schwerbehindert und haben Anspruch auf umfangreiche Nachteilsausgleiche — von Zusatzurlaub über Steuerfreibeträge bis zu Parkrechten. Das Versorgungsamt bewertet die Behinderungen nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen.
Grad der Behinderung (GdB)
Von 20 bis 100 in 10er-Schritten — je höher der GdB, desto mehr Nachteilsausgleiche
Schwerbehindertenstatus
Ab GdB 50 gelten Sie als schwerbehindert — mit Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Steuerfreibeträgen
Merkzeichen G, aG, H, B, RF, Bl
Berechtigen zu konkreten Rechten wie kostenlosem ÖPNV, Behindertenparkplatz oder erhöhter Pflegepauschale
Widerspruch & Klage
Das Versorgungsamt stuft regelmäßig zu niedrig ein — ich fechte fehlerhafte Bescheide an
Typische Situationen
Das Versorgungsamt hat einen zu niedrigen GdB beschieden. Ich prüfe den Bescheid und lege Widerspruch ein.
Sie haben noch keinen GdB beantragt und möchten alle Behinderungen vollständig erfassen lassen.
Ihr Gesundheitszustand hat sich verschlechtert. Ich beantrage die Neufeststellung eines höheren GdB.
Sie möchten Merkzeichen wie G, aG oder H beantragen und die damit verbundenen Rechte in Anspruch nehmen.

Ihr Berater
Als registrierter Rentenberater nach § 10 RDG bin ich auf Renten- und Sozialrecht spezialisiert. Ich vertrete Sie bundesweit — persönlich in Gelsenkirchen oder per Telefon und Video. Meine Mandanten erhalten von mir klare Aussagen darüber, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat — ohne unnötigen Aufwand.
Vorgehen
Ich prüfe den Feststellungsbescheid des Versorgungsamts und Ihre ärztlichen Unterlagen auf Unvollständigkeiten.
Ich formuliere einen rechtlich und medizinisch fundierten Widerspruch mit vollständiger Begründung.
Bei Bedarf führe ich das Klageverfahren vor dem Sozialgericht — für den richtigen GdB und die richtigen Merkzeichen.
Erfahrungen
Echte Rückmeldungen von Menschen, die ich begleiten durfte
“Herr Pink hat meinen Widerspruch klar und verständlich erklärt. Nach zwei Ablehnungen hat er die Rente für mich durchgesetzt.”
“Sehr kompetent und immer erreichbar. Kein Fachchinesisch — alles wurde Schritt für Schritt erklärt. Ich kann Herrn Pink uneingeschränkt empfehlen.”
“Nach jahrelangem Kampf mit der DRV hatte ich endlich jemanden auf meiner Seite. Die Klage hat er gewonnen.”
“Die Ersteinschätzung war kostenlos und sofort hilfreich. Ich wusste endlich, wo ich stehe.”
“Mein Antrag wurde abgelehnt, obwohl ich kaum noch laufen kann. Herr Pink hat das in drei Wochen gewendet.”
“Endlich ein Berater, der mir zuhört und mein Anliegen ernst nimmt. Sehr zu empfehlen.”
“Herr Pink hat meinen Widerspruch klar und verständlich erklärt. Nach zwei Ablehnungen hat er die Rente für mich durchgesetzt.”
“Sehr kompetent und immer erreichbar. Kein Fachchinesisch — alles wurde Schritt für Schritt erklärt. Ich kann Herrn Pink uneingeschränkt empfehlen.”
“Nach jahrelangem Kampf mit der DRV hatte ich endlich jemanden auf meiner Seite. Die Klage hat er gewonnen.”
“Die Ersteinschätzung war kostenlos und sofort hilfreich. Ich wusste endlich, wo ich stehe.”
“Mein Antrag wurde abgelehnt, obwohl ich kaum noch laufen kann. Herr Pink hat das in drei Wochen gewendet.”
“Endlich ein Berater, der mir zuhört und mein Anliegen ernst nimmt. Sehr zu empfehlen.”
FAQ

Jetzt handeln
Schildern Sie mir Ihren Fall. Ich prüfe den Bescheid kostenlos und sage Ihnen, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat.