Über 500 Fälle betreut

Ersteinschätzung

Entschädigungsansprüche nach SGB XIV

Sozialentschädigungsrecht —
Entschädigung nach SGB XIV

Das Sozialentschädigungsrecht schützt Menschen, die durch staatliche Eingriffe oder Gewalttaten Schaden an ihrer Gesundheit erlitten haben. Ich begleite Sie durch die komplexen Antragsverfahren nach dem SGB XIV — dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht.

§ 10 RDG

Registrierter Rentenberater

15+

Jahre Erfahrung im Sozialrecht

Bundesweit

Auch per Telefon & Video

Hohe

Erfolgsquote bei Widersprüchen

§ 10 RDG

Registrierter Rentenberater

15+

Jahre Erfahrung im Sozialrecht

Bundesweit

Auch per Telefon & Video

Hohe

Erfolgsquote bei Widersprüchen

Definition

Was ist das Sozialentschädigungsrecht?

Das Sozialentschädigungsrecht umfasst staatliche Entschädigungsleistungen für Menschen, die durch besondere Opfer für die Gemeinschaft oder durch Gewalttaten Schaden erlitten haben. Seit 2024 regelt das SGB XIV — das neue Soziale Entschädigungsrecht — die Leistungen für Gewaltopfer und löst das Opferentschädigungsgesetz (OEG) für neue Fälle ab. Altfälle und Kriegsopferversorgung richten sich weiter nach dem BVG.

Opfer von Gewalttaten (SGB XIV)

Körperliche und psychische Gewalttaten — seit 2024 erweiterter Anspruchskreis und umfangreichere Leistungen

Schnelle Hilfen

Sofortleistungen und Traumaambulanz auch schon während des laufenden Antragsverfahrens

Kriegsopferversorgung (BVG)

Ansprüche für Kriegsopfer und Soldaten nach dem Bundesversorgungsgesetz

Widerspruch & Klage

Ablehnende Bescheide werden konsequent angefochten — bis zum Sozialgericht

Typische Situationen

Wann ich Ihnen helfen kann

Antrag abgelehnt

Ihr Antrag auf Entschädigung nach SGB XIV oder OEG wurde abgelehnt. Ich prüfe den Bescheid und lege Widerspruch ein.

Erstantrag stellen

Sie möchten Entschädigungsansprüche nach SGB XIV oder BVG geltend machen und wissen nicht, wie Sie vorgehen sollen.

GdS zu niedrig bewertet

Der Grad der Schädigungsfolgen wurde zu niedrig festgestellt. Ich prüfe das Gutachten und fechte die Bewertung an.

Schnelle Hilfen benötigt

Sie brauchen sofort Unterstützung. Ich beantrage schnelle Hilfen parallel zum laufenden Antragsverfahren.

Kevin Pink, LL.B., Rentenberater

Ihr Berater

Kevin Pink, LL.B.

Als registrierter Rentenberater nach § 10 RDG bin ich auf Renten- und Sozialrecht spezialisiert. Ich vertrete Sie bundesweit — persönlich in Gelsenkirchen oder per Telefon und Video. Meine Mandanten erhalten von mir klare Aussagen darüber, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat — ohne unnötigen Aufwand.

§ 10 RDG registriertSozialgericht-VertretungBundesweit tätigKostenfreie Ersteinschätzung

Vorgehen

So gehe ich für Sie vor

01

Anspruchsvoraussetzungen prüfen

Ich kläre, ob Sie anspruchsberechtigt nach SGB XIV oder BVG sind und welche Leistungen Ihnen zustehen.

02

Antrag formulieren

Ich stelle den Antrag vollständig und mit der erforderlichen Dokumentation beim zuständigen Amt.

03

Ansprüche durchsetzen

Bei Ablehnung lege ich Widerspruch ein und führe bei Bedarf das Klageverfahren vor dem Sozialgericht.

Erfahrungen

Das sagen meine Mandanten

Echte Rückmeldungen von Menschen, die ich begleiten durfte

Herr Pink hat meinen Widerspruch klar und verständlich erklärt. Nach zwei Ablehnungen hat er die Rente für mich durchgesetzt.

M

Marlies H.

67 Jahre

Sehr kompetent und immer erreichbar. Kein Fachchinesisch — alles wurde Schritt für Schritt erklärt. Ich kann Herrn Pink uneingeschränkt empfehlen.

W

Werner K.

58 Jahre

Nach jahrelangem Kampf mit der DRV hatte ich endlich jemanden auf meiner Seite. Die Klage hat er gewonnen.

B

Brigitte S.

61 Jahre

Die Ersteinschätzung war kostenlos und sofort hilfreich. Ich wusste endlich, wo ich stehe.

D

Dieter M.

55 Jahre

Mein Antrag wurde abgelehnt, obwohl ich kaum noch laufen kann. Herr Pink hat das in drei Wochen gewendet.

H

Hannelore F.

63 Jahre

Endlich ein Berater, der mir zuhört und mein Anliegen ernst nimmt. Sehr zu empfehlen.

K

Klaus-Dieter W.

60 Jahre

Herr Pink hat meinen Widerspruch klar und verständlich erklärt. Nach zwei Ablehnungen hat er die Rente für mich durchgesetzt.

M

Marlies H.

67 Jahre

Sehr kompetent und immer erreichbar. Kein Fachchinesisch — alles wurde Schritt für Schritt erklärt. Ich kann Herrn Pink uneingeschränkt empfehlen.

W

Werner K.

58 Jahre

Nach jahrelangem Kampf mit der DRV hatte ich endlich jemanden auf meiner Seite. Die Klage hat er gewonnen.

B

Brigitte S.

61 Jahre

Die Ersteinschätzung war kostenlos und sofort hilfreich. Ich wusste endlich, wo ich stehe.

D

Dieter M.

55 Jahre

Mein Antrag wurde abgelehnt, obwohl ich kaum noch laufen kann. Herr Pink hat das in drei Wochen gewendet.

H

Hannelore F.

63 Jahre

Endlich ein Berater, der mir zuhört und mein Anliegen ernst nimmt. Sehr zu empfehlen.

FAQ

Häufige Fragen zum Sozialentschädigungsrecht

Jetzt handeln

Entschädigungsanspruch nicht anerkannt?

Schildern Sie mir Ihren Fall. Ich prüfe Ihre Ansprüche nach SGB XIV oder BVG kostenlos und erkläre Ihnen das weitere Vorgehen.