“Herr Pink hat meinen Widerspruch klar und verständlich erklärt. Nach zwei Ablehnungen hat er die Rente für mich durchgesetzt.”
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Arbeitsunfall & Berufskrankheit — mit Rentenbezug
Kevin Pink vertritt bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorwiegend dort, wo rentenrechtliche Folgen entstehen — insbesondere bei Verletztenrente, dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und dem Zusammenspiel mit Erwerbsminderungsrente. Berufsgenossenschaften lehnen Anerkennungen häufig ab — ich setze Ihren Anspruch durch.
§ 10 RDG
Registrierter Rentenberater
15+
Jahre Erfahrung im Sozialrecht
Bundesweit
Auch per Telefon & Video
Hohe
Erfolgsquote bei Widersprüchen
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Definition
Die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) schützt Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Zuständig sind die Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen. Bei einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit übernimmt die BG alle Heilbehandlungskosten und zahlt Verletztengeld sowie — bei dauerhaften Folgen — eine Verletztenrente.
Arbeitsunfall
Ein plötzliches, zeitlich begrenztes Ereignis im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit
Berufskrankheit
Erkrankung durch wiederholte schädigende Einwirkungen im Beruf — z. B. Lärmschwerhörigkeit oder Silikose
Verletztenrente
Bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ab 20 % besteht Anspruch auf Verletztenrente
Berufliche Rehabilitation
Die BG finanziert berufliche Wiedereingliederung und Umschulung nach Unfall oder Berufskrankheit
Typische Situationen
Die Berufsgenossenschaft erkennt den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit nicht an. Ich lege Widerspruch ein.
Die Minderung der Erwerbsfähigkeit wurde zu gering angesetzt. Ich prüfe das Gutachten und fechte die Bewertung an.
Die BG hat das Verletztengeld eingestellt oder verweigert. Ich fordere die Fortzahlung und prüfe die Rechtmäßigkeit.
Sie haben eine Erkrankung, die möglicherweise als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Ich stelle den Antrag.

Ihr Berater
Als registrierter Rentenberater nach § 10 RDG bin ich auf Renten- und Sozialrecht spezialisiert. Ich vertrete Sie bundesweit — persönlich in Gelsenkirchen oder per Telefon und Video. Meine Mandanten erhalten von mir klare Aussagen darüber, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat — ohne unnötigen Aufwand.
Vorgehen
Ich analysiere, ob ein anerkennungsfähiger Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche BG zuständig ist.
Ich stelle den Antrag und formuliere bei Ablehnung einen fundierten Widerspruch mit medizinischer Dokumentation.
Ich verfolge Ihren Anspruch auf Verletztengeld, Verletztenrente oder berufliche Reha — bis zum Sozialgericht.
Erfahrungen
Echte Rückmeldungen von Menschen, die ich begleiten durfte
“Herr Pink hat meinen Widerspruch klar und verständlich erklärt. Nach zwei Ablehnungen hat er die Rente für mich durchgesetzt.”
“Sehr kompetent und immer erreichbar. Kein Fachchinesisch — alles wurde Schritt für Schritt erklärt. Ich kann Herrn Pink uneingeschränkt empfehlen.”
“Nach jahrelangem Kampf mit der DRV hatte ich endlich jemanden auf meiner Seite. Die Klage hat er gewonnen.”
“Die Ersteinschätzung war kostenlos und sofort hilfreich. Ich wusste endlich, wo ich stehe.”
“Mein Antrag wurde abgelehnt, obwohl ich kaum noch laufen kann. Herr Pink hat das in drei Wochen gewendet.”
“Endlich ein Berater, der mir zuhört und mein Anliegen ernst nimmt. Sehr zu empfehlen.”
“Herr Pink hat meinen Widerspruch klar und verständlich erklärt. Nach zwei Ablehnungen hat er die Rente für mich durchgesetzt.”
“Sehr kompetent und immer erreichbar. Kein Fachchinesisch — alles wurde Schritt für Schritt erklärt. Ich kann Herrn Pink uneingeschränkt empfehlen.”
“Nach jahrelangem Kampf mit der DRV hatte ich endlich jemanden auf meiner Seite. Die Klage hat er gewonnen.”
“Die Ersteinschätzung war kostenlos und sofort hilfreich. Ich wusste endlich, wo ich stehe.”
“Mein Antrag wurde abgelehnt, obwohl ich kaum noch laufen kann. Herr Pink hat das in drei Wochen gewendet.”
“Endlich ein Berater, der mir zuhört und mein Anliegen ernst nimmt. Sehr zu empfehlen.”
FAQ

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