Über 500 Fälle betreut

Ersteinschätzung

Arbeitsunfall & Berufskrankheit — mit Rentenbezug

Unfallversicherungsrecht &
Berufskrankheiten

Kevin Pink vertritt bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorwiegend dort, wo rentenrechtliche Folgen entstehen — insbesondere bei Verletztenrente, dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und dem Zusammenspiel mit Erwerbsminderungsrente. Berufsgenossenschaften lehnen Anerkennungen häufig ab — ich setze Ihren Anspruch durch.

§ 10 RDG

Registrierter Rentenberater

15+

Jahre Erfahrung im Sozialrecht

Bundesweit

Auch per Telefon & Video

Hohe

Erfolgsquote bei Widersprüchen

§ 10 RDG

Registrierter Rentenberater

15+

Jahre Erfahrung im Sozialrecht

Bundesweit

Auch per Telefon & Video

Hohe

Erfolgsquote bei Widersprüchen

Definition

Was ist die gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) schützt Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Zuständig sind die Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen. Bei einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit übernimmt die BG alle Heilbehandlungskosten und zahlt Verletztengeld sowie — bei dauerhaften Folgen — eine Verletztenrente.

Arbeitsunfall

Ein plötzliches, zeitlich begrenztes Ereignis im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit

Berufskrankheit

Erkrankung durch wiederholte schädigende Einwirkungen im Beruf — z. B. Lärmschwerhörigkeit oder Silikose

Verletztenrente

Bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ab 20 % besteht Anspruch auf Verletztenrente

Berufliche Rehabilitation

Die BG finanziert berufliche Wiedereingliederung und Umschulung nach Unfall oder Berufskrankheit

Typische Situationen

Wann ich Ihnen helfen kann

Anerkennung verweigert

Die Berufsgenossenschaft erkennt den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit nicht an. Ich lege Widerspruch ein.

MdE zu niedrig bewertet

Die Minderung der Erwerbsfähigkeit wurde zu gering angesetzt. Ich prüfe das Gutachten und fechte die Bewertung an.

Verletztengeld gestrichen

Die BG hat das Verletztengeld eingestellt oder verweigert. Ich fordere die Fortzahlung und prüfe die Rechtmäßigkeit.

Berufskrankheit beanspruchen

Sie haben eine Erkrankung, die möglicherweise als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Ich stelle den Antrag.

Kevin Pink, LL.B., Rentenberater

Ihr Berater

Kevin Pink, LL.B.

Als registrierter Rentenberater nach § 10 RDG bin ich auf Renten- und Sozialrecht spezialisiert. Ich vertrete Sie bundesweit — persönlich in Gelsenkirchen oder per Telefon und Video. Meine Mandanten erhalten von mir klare Aussagen darüber, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat — ohne unnötigen Aufwand.

§ 10 RDG registriertSozialgericht-VertretungBundesweit tätigKostenfreie Ersteinschätzung

Vorgehen

So gehe ich für Sie vor

01

Sachverhalt klären

Ich analysiere, ob ein anerkennungsfähiger Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche BG zuständig ist.

02

Ansprüche formulieren

Ich stelle den Antrag und formuliere bei Ablehnung einen fundierten Widerspruch mit medizinischer Dokumentation.

03

Entschädigung durchsetzen

Ich verfolge Ihren Anspruch auf Verletztengeld, Verletztenrente oder berufliche Reha — bis zum Sozialgericht.

Erfahrungen

Das sagen meine Mandanten

Echte Rückmeldungen von Menschen, die ich begleiten durfte

Herr Pink hat meinen Widerspruch klar und verständlich erklärt. Nach zwei Ablehnungen hat er die Rente für mich durchgesetzt.

M

Marlies H.

67 Jahre

Sehr kompetent und immer erreichbar. Kein Fachchinesisch — alles wurde Schritt für Schritt erklärt. Ich kann Herrn Pink uneingeschränkt empfehlen.

W

Werner K.

58 Jahre

Nach jahrelangem Kampf mit der DRV hatte ich endlich jemanden auf meiner Seite. Die Klage hat er gewonnen.

B

Brigitte S.

61 Jahre

Die Ersteinschätzung war kostenlos und sofort hilfreich. Ich wusste endlich, wo ich stehe.

D

Dieter M.

55 Jahre

Mein Antrag wurde abgelehnt, obwohl ich kaum noch laufen kann. Herr Pink hat das in drei Wochen gewendet.

H

Hannelore F.

63 Jahre

Endlich ein Berater, der mir zuhört und mein Anliegen ernst nimmt. Sehr zu empfehlen.

K

Klaus-Dieter W.

60 Jahre

Herr Pink hat meinen Widerspruch klar und verständlich erklärt. Nach zwei Ablehnungen hat er die Rente für mich durchgesetzt.

M

Marlies H.

67 Jahre

Sehr kompetent und immer erreichbar. Kein Fachchinesisch — alles wurde Schritt für Schritt erklärt. Ich kann Herrn Pink uneingeschränkt empfehlen.

W

Werner K.

58 Jahre

Nach jahrelangem Kampf mit der DRV hatte ich endlich jemanden auf meiner Seite. Die Klage hat er gewonnen.

B

Brigitte S.

61 Jahre

Die Ersteinschätzung war kostenlos und sofort hilfreich. Ich wusste endlich, wo ich stehe.

D

Dieter M.

55 Jahre

Mein Antrag wurde abgelehnt, obwohl ich kaum noch laufen kann. Herr Pink hat das in drei Wochen gewendet.

H

Hannelore F.

63 Jahre

Endlich ein Berater, der mir zuhört und mein Anliegen ernst nimmt. Sehr zu empfehlen.

FAQ

Häufige Fragen zum Unfallversicherungsrecht

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